Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) legt fest, welche energetischen Anforderungen Gebäude bei Neubau, Sanierung und Heizungstausch erfüllen müssen. Ziel ist, den Energieverbrauch zu senken und erneuerbare Energien stärker zu nutzen. Für Eigentümerinnen und Eigentümer heißt das: Wer modernisiert oder neu baut, muss Vorgaben einhalten – z. B. den Einsatz von mindestens 65 % erneuerbarer Energie beim Heizen. Eine qualifizierte Energieberatung hilft, Anforderungen sicher zu erfüllen, Förderung optimal zu nutzen und langfristig Energiekosten zu senken.
GEG im Überblick: Anforderungen an Neubau und Bestand
Was bedeutet das GEG konkret?
Wenn Sie neu bauen, sanieren oder Ihre Heizung tauschen, gelten diese Kernpunkte:
Neubauten als Niedrigenergiehaus: Anforderungen an Dämmung, Fenster, Anlagentechnik und zulässigen Primärenergiebedarf.
Heizungstausch & 65 % EE: Neue Heizungen müssen zu mindestens 65 % mit erneuerbaren Energien betrieben werden (seit 2024 im Neubaugebiet, im Bestand abhängig von der kommunalen Wärmeplanung).
Pflicht zum Austausch alter Kessel: Viele Konstanttemperaturkessel > 30 Jahre müssen ersetzt werden.
Effizienz bei Einzelmaßnahmen: Bei Dach, Fassade, Fenstern und Anlagentechnik sind Mindeststandards einzuhalten.
Nachweisführung: Die Einhaltung wird z. B. über Energieausweis oder Bestätigung durch eine Energieberatung belegt.
Tipp: Mit einer frühen Energieberatung vermeiden Sie teure Umplanungen und sichern sich Förderungen rechtzeitig.
Welche Förderungen gibt es?
Energetisches Bauen und Sanieren wird umfangreich unterstützt – mit Zuschüssen und zinsgünstigen Krediten. Ich zeige, wie Sie diese Mittel optimal nutzen.
Bis zu 70 % Zuschuss beim Heizungstausch: Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG), z. B. für Wärmepumpen, Biomasse oder den Anschluss ans Wärmenetz.
Zuschüsse für Sanierungen: Dämmung, Fenster/Türen, Lüftung & Anlagentechnik – sofern die technischen Mindestanforderungen erfüllt sind.
Geförderte Energieberatung: Beratung inkl. individuellem Sanierungsfahrplan (iSFP) wird mit bis zu 50 % bezuschusst.
KfW-Kredite mit Tilgungszuschuss: Für größere Vorhaben, z. B. auf dem Weg zum Effizienzhaus.
Unterstützung bei der Antragstellung: Ich übernehme die Prüfung, Zusammenstellung der Nachweise und die Beantragung.
Förderlandschaft (BEG): Zuschüsse und Kredite im Überblick
Gut zu wissen: Viele Zuschüsse setzen eine qualifizierte Energieberatung voraus. Wer früh plant, sichert sich hohe Fördersätze und vermeidet Mehraufwände.
FAQ zum GEG
Gilt die 65 %-EE-Pflicht sofort für alle?
Im Neubaugebiet ja. Im Bestand richtet sich der Start an der kommunalen Wärmeplanung aus. Übergangsregeln und Fristen gelten – ich prüfe das für Ihre Kommune.
Muss ich meine alte Heizung sofort tauschen?
Nein. Austauschpflichten betreffen vor allem Konstanttemperaturkessel über 30 Jahre. Für funktionierende Anlagen gibt es Ausnahmen – wir prüfen Ihren Einzelfall.
Welche Heizung erfüllt die 65 %-Regel?
Wärmepumpe, Anschluss ans Fernwärmenetz, Hybridlösungen oder Biomasse. Entscheidend ist der EE-Anteil im Betrieb, nicht nur das Gerät.
Bekomme ich Förderung auch ohne Komplettsanierung?
Ja. Einzelmaßnahmen (z. B. Heizungstausch, Dämmung, Lüftung) sind förderfähig – mit iSFP oft mit Bonus.